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Regeln für die Zugehörigkeit zu einem Verein

an den Schweizerischen Kulturverband der Köche (ACCS)

 

Die Aufnahme eines in der Schweiz gegründeten kantonalen Verbandes zum Schweizerischen Verband der Kulturköche richtet sich nach der Satzung und der Geschäftsordnung des Verbandes Schweizerischer Kulturköche mit dem Mandat an ein Mitglied, als Präsident einen Verband der Kantonsköche zu eröffnen ... ...

Er verrichtet seine Arbeit auf dem Territorium des Kantons, in dem er seinen Sitz hat, und verpflichtet sich hier, das Programm und die Aktivitäten des Vereins zu verbreiten.

Der kantonale Kochverband wird geleitet von einem ernannten Präsidenten, Vizepräsidenten, Sekretär, Schatzmeister und mindestens 4  Berater.

Der Präsident wird vom Vorstand des Schweizerischen Kulturverbandes der Köche aus der Mitte ernannt, dieser übernimmt von Rechts wegen die Funktion des Präsidenten und schlägt dem Vorstand die Bildung des Internen Ausschusses vor, sowie den ersten Entwurf der Sitzung Um den Verein Kantonsköche ins Leben zu rufen, müssen die vom Koordinator gewählten Mitglieder aktive Mitglieder sein.

 

Für die Gründung eines kantonalen Kochverbandes müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Gründung eines Ortsvereins im Kanton mit einem vom ACCS geregelten Statut.

  • Machen Sie die erste konstituierende Versammlung mit der Erstellung des Eröffnungsprotokolls eines Vereins.

  • Das Komitee muss vor seiner Bildung beim Schweizerischen Kulturverband der Köche registriert sein. 

  • Reichen Sie eine Datenbank mit den Daten der im ACCS registrierten Mitglieder ein und zahlen Sie für jedes angemeldete Mitglied einen Mitgliedsbeitrag.

  • Mindestens 25 Schüler pro Jahr haben.

  • Informieren Sie den Schweizerischen Kulturverband der Köche und bitten Sie um Genehmigung für jede Initiative oder Veranstaltung, bei der das Logo, der Name usw. verwendet wird.

  • Zudem gehört es zum Statut des Schweizerischen Kulturverbandes der Köche.

 

Der Präsident hat folgende Funktionen.

 

  • Förderung der Kenntnis der Vereinsaktivitäten;

  • Förderung des Vereinslebens;

  • Erstellung eines jährlichen Projekts, das dem ACCS-Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt wird;

  • Legen Sie dem Vorstand die Aktivitäten und Initiativen vor, die nach der Genehmigung des Jahresprojekts festgelegt wurden.

  • Es müssen mindestens 25 Mitglieder im Verein registriert sein.

 

  Die Präsidenten beteiligen sich auf Verlangen des Verwaltungsrates an der Berichterstattung über die Tätigkeit des Kantonsverbandes.

Bei Nichtbeachtung dieses Reglements behält sich der Verwaltungsrat das Recht vor, die Mitgliedschaft des Kantonalen Kochverbandes im Schweizerischen Verband der Kulturköche (ACCS) aufzulösen.

Für Informationen: +41 78 819 81 75  oder info@associazionecuochisvizzera.com

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